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  • Ein Wahlarzt hat kein Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen.
  • Die Bezeichnung "Wahlarzt"  leitet sich vom Recht der Patienten auf freie Arztwahl ab. 

Deshalb einige Dinge, die Sie vorab wissen sollten, das Wichtigste zuerst:

 

Bezahlung

Ihr Kind wird als Privatpatient behandelt und Sie erhalten eine Honorarnote, die Sie gleich bezahlen (Barzahlung oder Bankomatkassa in der Ordination).

Diese Honorarnote mit Zahlungsbestätigung kann bei der jeweiligen Krankenkasse zur Rückvergütung eingereicht werden, Sie erhalten 80% (KFA 100%) des von der Kasse für die jeweiligen Kassenleistungen an den Vertragsarzt zu bezahlenden Honorars. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise.

Die Höhe der anteiligen Rückvergütung ist stark abhängig von den im Sinne der Kassen erbrachten Leistungen (von Kasse zu Kasse verschieden) und ist relativ hoch bei Standarduntersuchungen und wenig zeitaufwändigen Konsultationen. Bei ausführlichen Konsultationen kann die anteilige Rückvergütung aber auch relativ gering ausfallen. Ausreichend Zeit nehmen für die Patienten und dadurch weniger Patientenaufkommen ist aber ein Hauptgrund, Wahlarzt zu werden - oder für Patienten und Eltern, einen aufzusuchen.


Viele Zusatzversicherungen übernehmen die Mehr- oder Gesamtkosten.

Informationen und Formulare zur Rückerstattung erhalten Sie bei den Versicherungsträgern.

 

Rezepte

Wahlarztrezepte sind in der Apotheke genauso einlösbar wie Kassenrezepte.

 

Überweisungen

(zB Röntgen, Labor, andere Fachärzte) sind sowohl an andere Wahlärzte als auch an Kassenvertragsärzte möglich, viele holen die grundsätzlich nötige Bewilligung der Kostenübernahme direkt ein. Bei einigen Untersuchungen (zB CT, MRT) sowie Verordnungen für Heilbehelfe benötigen Sie grundsätzlich vorab eine Bewilligung durch die jeweilige Krankenkasse.

Ebenso können alle Ärzte an Wahlärzte überweisen, zum Beispiel an Spezialisten wegen besonderer Fragestellung, und bekommen auf Anforderung auch einen Befundbericht (letzteres gilt natürlich auch für Sie selbst). Eine Überweisung ist aber nicht notwendige Voraussetzung.

Spitalseinweisungen ambulant oder stationär sind ebenfalls ohne Unterschied möglich.

Die Kosten für eine Konsultation richten sich nach der benötigten Zeit sowie den etwaigen Zusatzleistungen.

Sie betragen normalerweise bei

  • Mutterkindpass-Untersuchung 100 €
  • Erstuntersuchung wegen chronischer Erkrankung sowie endokrinologischer Fragestellung 180-250 €
  • Ordination bei akuter Erkrankung, Impfung 60 - 100 €
  • Verlaufs- und Kontrolluntersuchungen 40-120 €
  • Hausbesuche 300 € (nur ausnahmsweise und nach Massgabe der zeitlichen Verfügbarkeit)

Kosten für Impfstoffe, Laboruntersuchungen, Arztbriefe etc. werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Impfstoffe für die Impfungen im Rahmen des "Wiener Impfkonzepts" stehen kostenfrei zur Verfügung,

Preise für andere Impfstoffe (Stand 2025):

  • Neisvac-C® (Meningokken C) 70 €
  • Nimenrix® (Meningokokken ACWY) 90 € wenn nicht im Rahmen des Wiener Impfkonzepts im 10.-12. Lebensjahr
  • Bexsero® (Meningokken B) 140 €
  • Varilrix® bzw. Varivax® (Windpocken) 80 €
  • ProQuad® (Windpocken mit MMR kombiniert alternativ zu MMR des "Wiener Impfkonzepts") 120 €
  • FSME 45 € 
  • Havrix® (Hepatitis A) 45 €
In meiner Ordination erfolgt die Behandlung ohne Nutzung des e-card-Systems sowie der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA).
 
Das bedeutet für Sie:
Die e-card und e-card-Infrastruktur wird nicht verwendet. Es werden keine Gesundheitsdaten in ELGA gespeichert. Es findet kein Abruf von ELGA- Gesundheitsdaten statt.
 
Die Behandlung kann wie gewohnt stattfinden. Wenn Sie Fragen haben, informieren wir Sie gerne persönlich.

(Information gemäß § 49 Abs 7 ÄrzteG)
© 2025 Martin Wustinger
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