Viele Zusatzversicherungen übernehmen die Mehr- oder Gesamtkosten.

Informationen und Formulare zur Rückerstattung erhalten Sie bei den Versicherungsträgern.

 

Rezepte

Wahlarztrezepte sind in der Apotheke genauso einlösbar wie Kassenrezepte.

 

Überweisungen

(zB Röntgen, Labor, andere Fachärzte) sind sowohl an andere Wahlärzte als auch an Kassenvertragsärzte möglich, viele holen die grundsätzlich nötige Bewilligung der Kostenübernahme direkt ein. Bei einigen Untersuchungen (zB CT, MRT) sowie Verordnungen für Heilbehelfe benötigen Sie grundsätzlich vorab eine Bewilligung durch die jeweilige Krankenkasse.

Ebenso können alle Ärzte an Wahlärzte überweisen, zum Beispiel an Spezialisten wegen besonderer Fragestellung, und bekommen auf Anforderung auch einen Befundbericht (letzteres gilt natürlich auch für Sie selbst). Eine Überweisung ist aber nicht notwendige Voraussetzung.

Spitalseinweisungen ambulant oder stationär sind ebenfalls ohne Unterschied möglich.